Internationales Steuerrecht - allgemein:
Die steigende Globalisierung bindet die Staaten enger aneinander,
grenzüberschreitende Abkommen machen das Leben in Grenzgebieten in
vielen Bereichen einfacher. So arbeiten Elsässer aus Frankreich im
deutschen Baden, Deutsche fahren nach Frankreich zum Tanken und kaufen
Zigaretten in Luxemburg. Es gibt aber auch unangenehme Entwicklungen,
eine gebührenpflichtige Verwarnung aus Spanien wird nun auch in
Deutschland fällig.
Da jedes Land seine eigenen Steuergesetze hat, sind Teile
internationaler Bestimmungen in die jeweiligen nationalen Gesetzestexte
eingebunden. Eine zusammenhängende, einheitliche Regelung gibt es nicht,
die jeweils optimale steuerliche Einstufung bedarf daher hoher
Kompetenz. Es gibt speziell ausgebildete Anwälte und Steuerberater für Internationales Steuerrecht.
Hochschulen bieten Steuerberatern Fachlehrgänge an, in denen sie sich
dafür zum Fachberater ausbilden lassen können und dann einen
entsprechenden Titel tragen dürfen.
Internationales Steuerrecht tritt für
Einzelpersonen dann in Kraft, wenn bei grenzüberschreitenden
Arbeitsverhältnissen unklar ist, welches Land besteuern darf. Liegt der
Wohnsitz nicht oder nicht nur in dem Land, in dem gearbeitet wird oder
werden Einkünfte in mehr als einem Land erworben, dann bedarf es klarer
Regelungen. Dafür wurde Internationales Steuerrecht als
Spezialgebiet nationalen Steuerrechts geschaffen. Der einzelne Bürger
soll von einer doppelten Besteuerung verschont werden.
Im geschäftlichen Bereich spielt Internationales Steuerrecht
dann eine Rolle, wenn ein Betrieb in mehr als einem Land tätig ist,
wenn also mehrere Länder von dem Verdienst und den Umsätzen des
Betriebes profitieren möchten. Um das jeweilige Steueraufkommen richtig
einschätzen zu können, haben einige Staaten ein Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung (DBA) geschlossen.
Eine essentielle Frage ist es, ob ein Betrieb in einem anderen Land
eine weitere Betriebsstätte gegründet hat. In den einzelnen DBA ist
festgelegt, dass bei der Gründung einer Betriebsstätte in einem Staat
dieser das Recht erhält, Steuern zu erheben. Meistens wird es ein
Betrieb, der eine ausländische Dependance errichtet, vermeiden, diese
als Betriebsstätte zu deklarieren. Obwohl dies wegen verschieden hoher
Steuersätze steuerliche Vorteile haben kann, werden der
Verwaltungsaufwand und die notwendigen Beratungskosten in einer fremden
Sprache mit dem Einsatz von Dolmetschern möglicherweise so groß, dass es
sich letztendlich nicht lohnt. Sollten allerdings hohe Gewinne erzielt
werden, dann wird der ausländische Staat wegen des Steueraufkommens ein
Interesse daran haben, eine Dependance zur Betriebsstätte zu erklären.
Internationales Steuerrecht wird in Zukunft eine
immer größere Rolle spielen. Auch für kleinere Betriebe, die
möglicherweise eines Tages in das Ausland expandieren werden, lohnt es
sich, bereits vor diesem Schritt, informiert zu sein.
Verwandte Themen: Internationale Unternehmensbesteuerung / Fortbildung Ausländisches Steuerrecht