Internationales Steuerrecht - allgemein:

Die steigende Globalisierung bindet die Staaten enger aneinander, grenzüberschreitende Abkommen machen das Leben in Grenzgebieten in vielen Bereichen einfacher. So arbeiten Elsässer aus Frankreich im deutschen Baden, Deutsche fahren nach Frankreich zum Tanken und kaufen Zigaretten in Luxemburg. Es gibt aber auch unangenehme Entwicklungen, eine gebührenpflichtige Verwarnung aus Spanien wird nun auch in Deutschland fällig.

Da jedes Land seine eigenen Steuergesetze hat, sind Teile internationaler Bestimmungen in die jeweiligen nationalen Gesetzestexte eingebunden. Eine zusammenhängende, einheitliche Regelung gibt es nicht, die jeweils optimale steuerliche Einstufung bedarf daher hoher Kompetenz. Es gibt speziell ausgebildete Anwälte und Steuerberater für Internationales Steuerrecht. Hochschulen bieten Steuerberatern Fachlehrgänge an, in denen sie sich dafür zum Fachberater ausbilden lassen können und dann einen entsprechenden Titel tragen dürfen.

Internationales Steuerrecht tritt für Einzelpersonen dann in Kraft, wenn bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen unklar ist, welches Land besteuern darf. Liegt der Wohnsitz nicht oder nicht nur in dem Land, in dem gearbeitet wird oder werden Einkünfte in mehr als einem Land erworben, dann bedarf es klarer Regelungen. Dafür wurde Internationales Steuerrecht als Spezialgebiet nationalen Steuerrechts geschaffen. Der einzelne Bürger soll von einer doppelten Besteuerung verschont werden.

Im geschäftlichen Bereich spielt Internationales Steuerrecht dann eine Rolle, wenn ein Betrieb in mehr als einem Land tätig ist, wenn also mehrere Länder von dem Verdienst und den Umsätzen des Betriebes profitieren möchten. Um das jeweilige Steueraufkommen richtig einschätzen zu können, haben einige Staaten ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) geschlossen.

Eine essentielle Frage ist es, ob ein Betrieb in einem anderen Land eine weitere Betriebsstätte gegründet hat. In den einzelnen DBA ist festgelegt, dass bei der Gründung einer Betriebsstätte in einem Staat dieser das Recht erhält, Steuern zu erheben. Meistens wird es ein Betrieb, der eine ausländische Dependance errichtet, vermeiden, diese als Betriebsstätte zu deklarieren. Obwohl dies wegen verschieden hoher Steuersätze steuerliche Vorteile haben kann, werden der Verwaltungsaufwand und die notwendigen Beratungskosten in einer fremden Sprache mit dem Einsatz von Dolmetschern möglicherweise so groß, dass es sich letztendlich nicht lohnt. Sollten allerdings hohe Gewinne erzielt werden, dann wird der ausländische Staat wegen des Steueraufkommens ein Interesse daran haben, eine Dependance zur Betriebsstätte zu erklären.

Internationales Steuerrecht wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Auch für kleinere Betriebe, die möglicherweise eines Tages in das Ausland expandieren werden, lohnt es sich, bereits vor diesem Schritt, informiert zu sein.

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Internationales Steuerrecht - Universtät Freiburg
 
Internationale Unternehmensbesteuerung Internationales Steuerrecht - Fortbildung Master Internationales Steuerrecht