Fortbildung "Ausländisches Steuerrecht" im Wandel der Zeit

Ständige Gesetzesänderungen und die neuen Möglichkeiten der EDV haben zur Folge, dass die Weiterbildung "Internationales Steuerrecht" dem Wandel der Zeit unterliegt. Die Notwendigkeit gesetzlicher Neuerungen ergibt sich aus den Fortschritten internationaler Wirtschaftsbeziehungen und der wachsenden Flexibilität der berufstätigen Steuerzahler. Immer mehr Erwerbstätige haben ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in dem Land, in dem sie ihr Einkommen erzielen. Oft muss ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Veranlagungszeitraums in- und ausländische Einkünfte erklären.

Fortbildungsbedarf besteht nicht nur für Privatpersonen, Unternehmer und Steuerberater. Auch für Anwälte, Finanzverwaltungen und Justizverwaltungen wird die Fortbildung Ausländisches Steuerrecht angeboten. Aufgrund der zeitgemäßen technischen Möglichkeiten sind die Teilnehmer an einer Fortbildung "Ausländisches Steuerrecht" in der Wahl der Seminarzeiten und des Ausbildungsorts zunehmend freier. Selbst als E-Learning-Modul kann eine Weiterbildung "Internationales Steuerrecht" absolviert werden.

Weiterbildung "Internationales Steuerrecht" - Impulse

Starke Impulse gehen für das Internationale Steuerrecht von der 1960 gegründeten Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus. Bis 1976 wuchs der Bestand an Verträgen zwischen den 30 OECD-Mitgliedsländern von ursprünglich etwa 70 auf rund 180 an. Alle steuerrechtlichen Abkommen zwischen den Industrieländern richten sich nach dem Musterabkommen der OECD, das 1963 erstmalig erstellt und 1977 reformiert wurde. Die einzelnen Regeln werden staatenspezifisch ausgehandelt.

Seit 2003 ist es möglich, im Ausland bereits gezahlte Steuern auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Welches Land Steuern auf das erzielte Einkommen erheben darf, ist in den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Anfang 2007 hatte Deutschland mit 104 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). 2009 wurden 54 der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nachverhandelt. Seit 2011 gibt es ein neues DBA mit der Türkei. Der konkrete Inhalt solcher Neuerungen wird in der Fortbildung "Ausländisches Steuerrecht" vermittelt.


Fortbildung Internationales Steuerrecht | Internationale Unternehmensbesteuerung

Universtät Freiburg